Waffenpsychologische Untersuchungen
INFAR Steiermark ist neben dem verkehrspsychologischen Bereich auch im klinisch-psychologischen Bereich aktiv. In unserem Institut haben wir ein Team an Psychologen und Psychologinnen aus vielen Bereichen zusammengestellt.
Ein wichtiger Bereich sind die psychologischen Begutachtungen zum Waffengesetz. Bewerber für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass müssen zuvor eine waffenpsychologische Untersuchung absolvieren.
Der Waffenpass (WP) und die Waffenbesitzkarte (WBK) sind Urkunden, die von der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft) ausgestellt werden können. Dazu sind verschiedene Voraussetzungen, wie beispielsweise unter anderem:
- die Vollendung des 21. Lebensjahres,
- eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsuntersuchung (waffenpsychologische Testung),
- oder ein Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (Waffenführerschein)
notwendig.
Beim Waffenpass wird neben dem Erwerb und dem Besitz auch das Führen von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) erlaubt.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt den Erwerb und den Besitz, nicht aber das Führen von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen).
Das psychogische Gutachten zur Waffenbesitzkarte oder zum Waffenpass können Sie neben unseren anderen Standorten auch in unseren Praxen in Graz, Kalsdorf, Leibnitz, Deutschlandsberg, Bruck an der Mur und in Liezen machen.
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